Gemeindeverwaltung

i. w. S. ist die Verwaltung der Gemeinde durch ihre Organe (Bürgermeister; Gemeindevertretung; Gemeindeverfassung). I. e. S. sind darunter die dem Bürgermeister unterstehenden, hierarchisch aufgebauten Behörden der Gemeinde zu verstehen (Gemeindeverfassung, 4).




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