generelle VölkerrechtssubjekteVölkerrechtssubjekte, die nach ihrem Umfang Träger aller völkerrechtlichen Rechte und Pflichten sind. Staaten sind grundsätzlich generelle Völkerrechtssubjekte. Gegenteil: partielle Völkerrechtssubjekte.
Weitere Begriffe : Überfallrecht | Nahrungsergänzungsmittel | Kriegsfolgengesetz |
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