Im Arbeitsrecht : v. 23. 10. 1992 (BGBl. I 1793) dient dem Arbeitsschutz u. dem Verbraucherschutz. Es gilt für Hersteller und Importeure von techn. Gerät.
Vorheriger Fachbegriff: Gerätesicherheit | Nächster Fachbegriff: Geräuschmessung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Individualrecht | Bankomat | Berufszulassungsvoraussetungen
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews