Gesamthafenbetrieb

Über die Aufteilung der Arbeitgeberfunktionen in bezug auf Arbeitsverhältnisse der Hafenarbeiter in einem G., über die Aufspaltung der Dienstberechtigungen, die Weisungsbefugnisse usw. enthält das Gesamthafenbetriebsgesetz die einschlägigen Vorschriften.




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