GläubigerbenachteiligungZusammenwirken eines -Schuldners mit Dritten, um Gläubiger zu prellen. Beispiel: Lohnschiebungen (siehe § 850h ZPO, verschleiertes Arbeitseinkommen). Ferner § 31 KonkursO und § 3 GläubigeranfechtungsG. Knebelungsvertrag.
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