Gottes Gnaden von(lat. dei gratia [F.]) ist im älteren deutschen Recht eine dem Herrschertitel beigefügte, die Unabhängigkeit von anderer irdischer Gewalt anzeigende Formel. Lit.: Flor, G., Gottesgnadentum und Herrschergnade, 1991; Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005
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