Gottesfriede
ist im hochmittelalterlichen Recht das (seit dem 10. Jh. in Südfrankreich) von der Kirche ausgehende Friedensgebot, dessen Verletzung mit kirchlichen Sanktionen verfolgt wurde. Landfriede Lit.: Achter, V., Über den Ursprung der Gottesfrieden, 1955; Arnold, K., Mittelalterliche Volksbewegungen für den Frieden, 1996
war im Mittelalter ein auf kirchlichen Vorschriften beruhendes allgemeines Friedensgebot, durch das Fehden und andere Feindseligkeiten unterbunden werden sollten. Der G. wurde entweder als pax zum Schutz bestimmter Personengruppen oder bestimmter Orte, insbes. des unbewaffneten Teiles des Volkes (Klerus, Alte, Frauen und Kinder) oder kirchlicher Bereiche (Gotteshäuser, Klöster, Friedhöfe), oder als treuga (dei) für bestimmte Tage (hohe Festtage, Sonntage und die drei letzten Wochentage) verkündet. Der G. wurde von der Kirche veranlasst und von den Ständen beschworen, so z. B. 1082 in Lüttich, 1085 in Mainz. Die Einhaltung des G. wurde durch kirchliche Sanktionen, später zugleich durch weltliche Strafen gesichert; hieraus entwickelte sich der Landfriede.
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