GrabmalVorsätzliche u. rechtswidrige Beschädigung od. Zerstören eines Grabmals (Grabdenkmals) wird nach § 304 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren od. mit Geldstrafe bestraft.
Weitere Begriffe : Kreditinstitut | Pfandbriefe | Kassageschäft |
MMnews
|