Gradualsystem ist das von den Graden der Verwandtschaft ausgehende System zur Bestimmung der gesetzlichen Erben, das nach den §§ 1928 II, 1929 II BGB von der vierten Ordnung (Parentel) der Erbfolge an zur Anwendung kommt.
Weitere Begriffe : Plebiszit | Hauptfeststellung | Schöffen |
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