Grunddelikt

Straftatbestand, der innerhalb einer Deliktsgruppe den jeweiligen Kerntypus verkörpert und durch verschiedene tatbestandliche Abwandlungen in Form qualifizierender oder privilegierender Tatbestände ergänzt wird.
So stellt § 223 StGB innerhalb der Körperverletzungsdelikte den Grundtatbestand dar, während die §§ 224-226 Qualifikationstatbestände darstellen.




Vorheriger Fachbegriff: Grundbuchverfügung | Nächster Fachbegriff: Grunddienstbarkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen