GrundfreiheitenAusflüsse des allgemeinen Freiheitsgrundrechts, die besonders häufig verletzt werden und daher traditionsgemäss besonders geschützt sind, z.B. Art. 4 bis 16 GG. Grundrechte.
Weitere Begriffe : Sonderbetriebsvermögen | Aussetzungszinsen | verfassungsmäßig berufener Vertreter |
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