Grundschuleumfasst als erste Pflichtschule die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (i. d. R. Altersgruppe 6 bis 10 Jahre), in Berlin, Brandenburg und Hamburg die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (i. d. R. Altersgruppe 6 bis 12 Jahre). In Hamburg werden die sechsjährigen G. Primärschulen genannt. Im Saarland ist eine fünfjährige Grundschulzeit geplant. Die G. wird von allen Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemeinsam besucht, sofern sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen können. Aufgabe der G. ist es, sichere Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten, die Beherrschung des Lesens, Schreibens und Rechnens (Kulturtechniken; vgl. z. B. § 5 Sächs. SchulG i. d. F. v. 16. 7. 2004, GVBl. 298) und ferner die Grundlage für eine weiterführende Bildung (insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Sport und - in den meisten Ländern - Religion; s. a. Religionsunterricht) zu vermitteln. Die G. ist überwiegend eine Schule in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (öffentliche Schule; Privatschulen).
Weitere Begriffe : Homogenität der Verfassungen | auswärtig | Versicherungspflichtgrenze |
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