Guerilla

spanisch: Kleinkrieg. Staatsrechtlich ist
G. tätigkeit als Hochverrat oder als Staatsgefährdung anzusehen. Völkerrechtlich geniessen
G. kämpfer (Guerilleros) keinen Schutz, solange sie von der offiziellen Regierung nicht förmlich als Bürgerkriegspartei anerkannt werden, was kaum je geschieht.




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