Haager Kaufrechtsübereinkommen

vom 1.7. 1964 ist das völkerrechtliche Übereinkommen über den Abschluss und die Ausgestaltung eines internationalen Kaufs beweglicher Sachen, das durch das Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Warenkaufverträge vom 11.4. 1980 (in Kraft seit 1.1. 1988) fortgeführt ist. Lit.: Reimers-Zocher, B., Beweislastfragen im Haager und Wiener Kaufrecht, 1995




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