Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

(Haager Unterhaltsabkommen), Abk. HUA: als loi uniforme beschlossenes Abkommen vom 2. 10.1973. In Deutschland am 1.4.1987 in Kraft getreten und als Art.18 EGBGB in das autonome Recht übernommen (Staatsverträge, inkorporierte). Gern. Art. 3 Abs. 2 EGBGB ist jedoch an sich das Abkommen vorrangig zu beachten.




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