Haberfeldtreibenvolkstümliches Sittengericht in Oberbayern, urkundlich nachweisbar von 17171923(!). Bis zu 300 vermummte Bauernburschen (Haberer) fanden sich nachts vor dem Haus einer Person ein, die einer Verfehlung, insbes. auf sexuellem Gebiet, bezichtigt wurde. Begleitet von ohrenbetäubendem Lärm der Haberer verlas der Haberermeister seine z.T. obszönen Spottverse. Daraufhin wurde die Person oftmals heftig verprügelt. Der Geheimbund der Haberer wurde durch Staat und Kirche heftig bekämpft.
Weitere Begriffe : Wahmehmungsvertrag | Bauerngericht | Einkommensteuerpflicht, beschränkte |
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