Handelszinsenwerden die gesetzlichen Zinsen bei beiderseitigen Handelsgeschäften genannt. Während für die im BGB geregelten Zinspflichten ein Zinssatz von jährlich 4 % gilt, beträgt er bei den H. jährlich 5 % (§ 352 HGB). Dies trifft auch für alle sonst im HGB angeordneten Verzinsungspflichten ohne bestimmten Zinssatz zu. Zinsen.
Weitere Begriffe : Kastratton | Leerübertragung | Kommanditgesellschaft auf Aktien |
MMnews
|