Handelszinsen

werden die gesetzlichen Zinsen bei beiderseitigen Handelsgeschäften genannt. Während für die im BGB geregelten Zinspflichten ein Zinssatz von jährlich 4 % gilt, beträgt er bei den H. jährlich 5 % (§ 352 HGB). Dies trifft auch für alle sonst im HGB angeordneten Verzinsungspflichten ohne bestimmten Zinssatz zu. Zinsen.




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