Hauptstrafe

(§§ 38ff. StGB) ist die Strafe, die als solche allein verhängt werden kann (Freiheitsstrafe, Geldstrafe). Neben strafe.

Strafe.

Strafen (1).




Vorheriger Fachbegriff: Hauptstadt der BRep | Nächster Fachbegriff: Hauptstrafen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen