Hausgesetz(Hausvertrag) ist im älteren deutschen Recht die Gesamtheit der Rechtssätze, die adlige Familien kraft Autonomie für sich gesetzt haben (z. B. Ausschluss der Töchter von der Erbfolge).
Weitere Begriffe : Teilbetriebsveräußerung | Missheirat | negative Härteklausel |
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