Hausmeier
([lat.] maior [M.] domus, Größerer des Hauses) ist im Frühmittelalter der (karolingische) Inhaber eines königlichen Hofamts (der Merowinger, bis 751). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Semmler, J., Der Dynastiewechsel von 751, 2003
(maior domus) hieß der Inhaber eines der höchsten Hofämter im Mittelalter: Truchseß, Seneschall, Marschall, Hausmeier, Schenk, Kämmerer. Die H., denen ursprünglich nur die Hausverwaltung oblag, erlangten mit der Zeit einen immer größeren Machtbereich und wurden schließlich die Leiter der Regierungsgeschäfte. Ihr Einfluss steigerte sich noch, als das Amt zunächst unentziehbar und später außerdem erblich wurde. Im Gerichtswesen traten die H. als Sonderbeauftragte des Königs im Königsgericht in Erscheinung. Als Nachfolger in der Rechtsstellung des H. im späteren Mittelalter ist der Hofmeister anzusehen, der als Generalvertreter des Fürsten eine ähnlich überragende Stellung am Hofe einnahm.
Vorheriger Fachbegriff: Hausmarke | Nächster Fachbegriff: Hausmeister