Heimeinweisung Personen über 18 Jahren, die aus Mangel an innerer Festigkeit asozial sind, können im Wege der Sozialhilfe vom Gericht in ein Heim oder eine Anstalt eingewiesen werden; die H. ist verfassungsgemäss.
Weitere Begriffe : Tabellenauszug | Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten | Rechtsanwaltsfachangestellter |
MMnews
|