HeimstätteDie Ausgabe einer (rechtlich besonders geschützten) H. war eine Maßnahme des Siedlungsrechts. Die diesbezüglichen Vorschriften sind seit 1. 10. 1993 aufgehoben. Übergangsregelungen für bestehende H. in Art. 6 des G v. 17. 6. 1993 (BGBl. I 912).
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