Heimstätte

Die Ausgabe einer (rechtlich besonders geschützten) H. war eine Maßnahme des Siedlungsrechts. Die diesbezüglichen Vorschriften sind seit 1. 10. 1993 aufgehoben. Übergangsregelungen für bestehende H. in Art. 6 des G v. 17. 6. 1993 (BGBl. I 912).




Vorheriger Fachbegriff: Heimplatz | Nächster Fachbegriff: Heimstättenvertrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen