Herkunftsbezeichnung1) Im Wettbewerbsrecht sind unrichtige H.en, die irrige Vorstellungen über den Herstellungsort der Ware hervorrufen (z. B. ausländische H. für deutsche Ware), verboten und mit Strafe bedroht. - 2) Das Wettbewerbsrecht gewährt bes. Schutz für H. in Handel und Wirtschaft gegenüber Konkurrenten.
Weitere Begriffe : Europäisches Insolvenzrecht | Ungeborenes Leben | Honorarprofessor |
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