HermesdeckungHierunter versteht man die Übernahme einer Garantie (Garantievertrag) oder einer Bürgschaft durch den Bund zur Absicherung der Exportfinanzierung. Der Name kommt von der mit ihr (u. a.) betrauten Hermes-Kreditversicherung. Einzelheiten sind im jeweiligen Haushaltsgesetz geregelt.
Weitere Begriffe : Anschlussrevision | qualifizierende Tatbestandsmerkmale | Fortgesetzte Begehung |
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