Herzogtumist das Herrschaftsgebiet eines Herzogs (zunächst Stammesherzogtum, später Amtsherzogtum). Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, I.A. 2007
Weitere Begriffe : Gesamtschuldverhältnis, gestörtes | völkerrechtliche Verantwortlichkeit | Wiener Abkommen |
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