Hochstapeleiseit etwa 1850 in dt. Umgangssprache eingedrungen; bedeutet Auftreten unter einem hochklingenden falschen Namen od. Titel, od. Vorgabe, grosses Vermögen zu besitzen. Strafbar: falsche Namensangabe ggüber Polizei, unbefugte Titelführung od. Amtsanmassung. Meist wird Hochstapler das gewährte Vertrauen zur Begehung eines Betruges ausnutzen.
Weitere Begriffe : Reine Rechtslehre | Ursprungszeugnis | Verhinderungspflege |
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