Hofist allgemein zunächst der zu einem Haus unmittelbar gehörige Platz, dann der landwirtschaftliche Betrieb und schließlich der engere Lebensbereich und Wirtschaftsbereich eines Adeligen, Fürsten oder Königs. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Lange, /., Auswirkungen der Hofaufhebung, 1997
Weitere Begriffe : Versehrtenleibesübung | imperativ | Negatives Interesse |
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