Hofrat 1) seit Beginn des 14. Jh.s. das aus den berufsmässigen Ratgebern des Königs bestehende Beamtenkollegium, dem der Reichskanzler und Protonotar ständig angehörten; 2) in den früheren deutschen Territorialstaaten die oberste Regierungsund Justizbehörde; 3) Titel für Beamte und verdiente Männer; heute nur noch in Österreich aktuell.
Weitere Begriffe : Betriebsärzte u. Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Separatismus | Sicherungsnießbrauch |
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