Honorarkonsul Ehrenkonsul, Wahlkonsul, ein Konsul, der meist nicht Angehöriger des Entsendestaates, sondern des Empfangsstaates ist und seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt. Er hat die volle Rechtsstellung eines Konsuls, wird aber im übrigen als Inländer behandelt.
Weitere Begriffe : Gierke, Otto von | Unmittelbarkeitsgrundsatz | Leihhaus |
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