Häuslerrechtist ein dingliches Nutzungsrecht an ländlichen Grundstücken aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BGB (1. 1. 1900). Es umfasste meist eine Hausstelle mit Gartenland und diente der Ansiedlung von Landarbeitern.
Weitere Begriffe : Dolo agit,qui petit, quod statim est rediturus | Naturalisation | Besitzkonstitut |
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