Indirekte Steuer trifft i. Gegensatz zur direkten Steuer den Steuerträger nicht unmittelbar, sondern mittelbar durch Steuerüberwälzung. Insbes. die Verbrauchssteuern, z.B. Umsatz(Mehrwertsteuer, werden i.d.R. vom Erzeuger oder Händler erhoben, von diesen aber auf die Preise geschlagen, so dass die Steuer letztlich der Verbraucher trägt.
Weitere Begriffe : Rückstrahler | Eignungsfeststellung | Hilfs(straf-, -zivil-)kammern |
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