Verbotsirrtum, indirekter; Erlaubnisirrtum Verbotsirrtum.
Vorheriger Fachbegriff: Indirekte Steuern | Nächster Fachbegriff: indirekter Vorsatz
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Beamte in leitender Funktion | Landesgrundrechte | Teilunmöglichkeit
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews