Individualrechtsgutist das Rechtsgut eines Einzelnen im Gegensatz zu dem Rechtsgut einer Gemeinschaft oder der Allgemeinheit (z.B. Leben, Ehre, Gesundheit). Der Einzelne wird vom Recht vor allem hinsichtlich seiner Individualrechtsgüter geschützt (z.B. Strafrecht, unerlaubte Handlung, Abwehransprüche). Lit.: Nowak, C., Individualrechtsschutz, 2002
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