InsignienKennzeichen, Symbole für eine bestimmte (Staats-)Macht, Würde, Amtsgewalt eines Standes. Z.B.: im Mittelalter die Reichs-I. (Reichskleinodien) der römisch-deutschen Kaiser: Krone, Zepter, Reichsapfel, Schwert und Lanze. Erst ihr tatsächlicher Besitz sicherte die Herrschaft. Heute sind I. noch in der katholischen Kirche üblich (Pontifikalien), ferner z.T. bei den Universitäten (I. der Rektoren und Dekane).
Weitere Begriffe : Verlustzuweisungsgesellschaft | Einwendungspräklusion | Beweisanordnung |
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