Interregnum

in der Monarchie die Zeit zwischen dem Tod eines Monarchen und dem Regierungsantritt des Nachfolgers. Kronrat.

(lat. [N.] Zwischenherrschaft) ist die Zeit zwischen dem Ende der einen und dem Beginn einer anderen Herrschaft wie z.B. die Zeit zwischen 1254 (Tod König Konrads IV. aus der Familie der Staufer) und 1273 (Wahl Graf Rudolfs von Habsburg zum König des deutschen Reichs). Lit.: Kaufhold, M., Interregnum, 2002

ist die Zeit zwischen dem Wegfall eines Regenten und dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, in der ein herrscherloser Zustand besteht. Ein I. kann insbes. nach dem Tode eines Monarchen, aber auch im Falle unheilbarer Erkrankung eintreten, wenn sie ihn regierungsunfähig macht. In der deutschen Geschichte versteht man unter dem I. insbes. die Zeit zwischen dem Tode Konrads IV. (1254) und der Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen Kaiser (1273).




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