(lat.), Recht des Bodens; Staatsangehörigkeit. ([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsorts erlangt. Staatsangehörigkeit, 4.
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Weitere Begriffe : Totalitätsprinzip | Pflichtteil, großer | Juristenrecht
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