Justizprüfungsamtist die für die organisatorische Durchführung juristischer Prüfungen zuständige Landesbehörde. Das J. erteilt in Zweifelsfragen Auskunft und trifft notfalls auch verbindliche Entscheidungen. Bei ihm ist die Zulassung zu juristischen Staatsprüfungen zu beantragen. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007
Weitere Begriffe : Subjektiv-dingliches Recht | Handelssache | Siedlungsabfälle |
MMnews
|