Königist im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Recht der Anführer des Volks. Er erlangt seine Stellung auf Grund des Geblütsrechts und der Wahl durch die Großen, seit dem 13. Jahrhundert durch die Wahl durch die Kurfürsten. Seine Herrschaft beruht wesentlich auf seinen Gütern und bestimmten Rechten (z.B. Königsbann). In der Neuzeit erlangen auch die Fürsten einzelner Territorien die Stellung als König (z.B. Preußen, Bayern). Das Königtum verschwindet in Deutschland 1918 mit dem Übergang zur Republik. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005; Die deutschen Herrscher des Mittelalters, hg. v. Schneidmüller, B., 2004
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