ist der Kapital ersetzende Gegenstand (z.B. Forderung).
Vorheriger Fachbegriff: Kapitalerhöhung | Nächster Fachbegriff: Kapitalersatzrecht
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Aufbauseminar | Sperrbezirk | Steuerhinterziehung, gewerbsmäßige
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews