Kennzeichenrechtesind die im Markengesetz geschützten Rechte: Marken (§3 MarkenG), —) geschäftliche Bezeichnungen (§ 5 MarkenG) und geographische Herkunftsangaben (§ 126 MarkenG).
Weitere Begriffe : Zweiplusvierverhandlungen | Wechselmahnbescheid | Arbeitsverhältnis, bedingtes |
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