Kinderwagen

Kinderwagen gelten nicht als Fahrzeuge, weshalb sie keine Rückstrahler oder sonstige Beleuchtung benötigen. Sie sind auf dem Gehweg mitzuführen. Es ist grundsätzlich verboten, sie auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen zu schieben. Wo außerhalb von Ortschaften Gehwege fehlen, müssen Fußgänger mit Kinderwagen in der Regel äußerst links gehen.

§§ 24 StVO, 16 StVZO

Siehe auch Fußgänger




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