Klassenkampfist die Auseinandersetzung zwischen einer herrschenden und einer beherrschten Klasse einer Gesellschaft. Nach dem historischen Materialismus besteht in der Gegenwart ein durch K. zu lösender Gegensatz zwischen der ausbeutenden Bourgeoisie und dem ausgebeuteten Proletariat. Nach Beendigung des Klassenkampfs durch die proletarische Revolution ist eine klassenlose Gesellschaft vorhanden, in der Recht entbehrlich ist. Lit.: Köhler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
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