Kleinbeträge

(Steuerrecht). Aufgrund § 156 AO hat der BMF die Kleinbetragsverordnung v. 19. 12. 2000 (BGBl. I 1790) erlassen, die die Behandlung von steuerlichen Bagatellbeträgen regelt. So findet z. B. eine Steueränderung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nicht statt, wenn der Änderungsbetrag 10 EUR unterschreitet.




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