Kreditbürgschaft eine Bürgschaft, die dazu dient, dem Schuldner einen laufenden £>ed/fzu erhalten . Die K. kann auf einen Höchstbetrag und auf gewisse Zeit beschränkt sein. Wenn kein Endpunkt der Bürgschaftsverpflichtung vereinbart ist, so kann der Bürge i.d.R. nach Ablauf einer angemessenen Frist kündigen; denn K.en werden zumeist nicht für immer übernommen.
Weitere Begriffe : Rückerstattung von Baukostenzuschüssen | Hochgericht | Notsituationen in der Kinderbetreuung Haushaltshilfe |
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