Kreditvereinist eine Genossenschaft (1), deren Zweck darin besteht, ihren Mitgliedern Darlehen zu verschaffen, und zwar meistens durch gemeinsame Beiträge. Die Aufgabe von K. werden heute i. d. R. durch die Genossenschaftsbanken wahrgenommen.
Weitere Begriffe : Krankenhaustagegeldversicherung | Kirchenzehnt | Steuerberatungsgesetz (StBerG) |
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