Kreditwechsel

Finanzwechsel (auch Finanzierungswechsel). Der Kreditnehmer zieht auf den Kreditgeber einen Wechsel, den er nach Annahme durch den Kreditgeber z.B. bei einer Bank zur Beschaffung von Bargeld verkaufen (diskontieren) kann. K. ist z.B. der Gefälligkeitswechsel.

Finanzierungswechsel.




Vorheriger Fachbegriff: Kreditwürdigkeit | Nächster Fachbegriff: Kreditwesengesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen