Kreditwechsel Finanzwechsel (auch Finanzierungswechsel). Der Kreditnehmer zieht auf den Kreditgeber einen Wechsel, den er nach Annahme durch den Kreditgeber z.B. bei einer Bank zur Beschaffung von Bargeld verkaufen (diskontieren) kann. K. ist z.B. der Gefälligkeitswechsel.
Weitere Begriffe : Tatbestand des Urteils | Erziehungshilfe | Testament |
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