Kritische Äusserungen
Im Arbeitsrecht :
darf der AN insbesondere auf Betriebsversammlungen gegenüber seinem AG abgeben. Ein AN, der für die Sicherheit von betriebl. Einrichtungen verantwortlich ist, darf Bedenken in der gehörigen Form ohne Risiko einer Kündigung gegenüber allen zuständigen Stellen erheben (AP 8 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
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