Kurschwertfrüher die Insignie des Reichserzmarschalls. Sie bestand aus zwei gekreuzten roten Schwertern auf schwarz-silbern geteiltem Felde (bis 1806 im kursächsischen und noch heute im pappenheimischen Marschallwappen).
Weitere Begriffe : Gerichtskundige Tatsachen | Zweckmäßigkeit | Gesetzgebungsverfahren |
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