LaternenLaternengarage. Laternen innerhalb geschlossener Ortschaft, die nicht die ganze Nacht brennen, sind durch das Zeichen 394 (rote, weiß umrandete Markierung) kenntlich gemacht. Die Markierung ist an Gebäuden angebracht und ebenso am Laternenpfahl. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.
Weitere Begriffe : Strategische Umweltprüfung | HDU-Verfügung | Studierfreiheit |
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