Leichenentwendungbegeht, wer ohne Vorwissen der Behörde einen Leichnam beerdigt oder beiseiteschafft; Übertretung nach § 367 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Strafe: Geldstrafe bis 500 EUR od. Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen. a. Störung der Totenruhe.
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